Bodenrichtwerte

Die Gemeinde Untermünkheim ist nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Gutachterausschussverordnung (GuAVO) verpflichtet, regelmäßig den durchschnittlichen Wert der Grundstücke im Gemeindegebiet (Bodenrichtwert) zu ermitteln. Dabei wird nach der Art der Grundstücksnutzung (z. B. Nutzung als Wohnhausgrundstück, landwirtschaftliches Grundstück usw.) und nach der Lage des Grundstücks (Gemeindezentrum, Grundstück in einem Teilort, Aussiedlerhof) unterschieden.

Seit dem 1. Januar 2020 ist die Gemeinde Untermünkheim Mitglied im Gutachterausschuss Limpurger Land-Bühlertal. Dem unabhängigen Sachverständigengremium gehören die Städte Gaildorf, Ilshofen und Vellberg sowie die Gemeinden Mainhardt, Obersontheim, Oberrot, Bühlertann, Fichtenberg, Sulzbach-Laufen, Braunsbach, Bühlerzell und Wolpertshausen an.

Um eine Grundlage für diese Bewertung zu erhalten, führt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses die sogenannte Kaufpreissammlung, in die alle im Gemeindegebiet abgewickelten Grundstücksgeschäfte Eingang finden.

Der für ein konkretes Grundstück gültige Bodenpreis kann – aufgrund von grundstücks-spezifischen Besonderheiten in den wertbestimmenden Eigenschaften und der baurechtlichen Nutzbarkeit wie z.B. Bebauung, Grundstückszuschnitt, Geländezuschnitt und Geländeneigung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße, Nutzungsmöglichkeit usw. – unter Umständen erheblich vom Bodenrichtwert abweichen und durch künftige Entwicklungs- oder Strukturmaßnahmen sowohl nach unten als auch nach oben beeinflusst werden.

In bebauten Gebieten wird unterstellt, dass das lagetypische Grundstück unbebaut ist. Das bedeutet, dass an den angegebenen Werten in den bebauten Gebieten kein Abschlag wegen Bebauung angebracht wird.

Erläuterungen zu der Grundlage der Bodenrichtwerten

  • Bodenrichtwerte beziehen sich auf unbebaute, voll erschlossene Baugrundstücke.
  • Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke mit im Wesentlichen gleichen Nutzungsverhältnissen.
  • Altlasten und Auswirkungen des Denkmalschutzes sind in den Bodenwerten unberücksichtigt
  • Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung und können im Einzelfall eine sachkundige Wertermittlung nicht ersetzen.
  • Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung und den Baugenehmigungsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten noch aus der Abgrenzung der Bodenrichtwertzonen abgeleitet werden.

Jedermann kann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Limpurger Land-Bühlertal Auskunft über die aktuellen Bodenrichtwerte für die Gemeinde Untermünkheim erhalten.

Karten der Bodenrichtwerte aller Gemeindeteile und Teilorte

Die Bodenrichtwerte zu den Stichtagen 01.01.2022 (Bodenrichtwerte für die Grundsteuer B) und 01.01.2023 können über BORIS-BW, dem Veröffentlichungsportal für Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg abgerufen werden. Hier kann nach Flurstück, Adresse oder Ort gesucht werden.

https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?app=boris_bw_gstb&commune=Untermünkheim

Gemeinsamer Gutachterausschuss Limpurger Land-Bühlertal

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