Schulbetreuung

Die Gemeinde Untermünkheim bietet an der gemeindlichen Grundschule eine Früh-, Mittags-, Ganztags- sowie eine Hausaufgaben- und eine Ferienbetreuung an.

Betreuungszeiten

Schulbetreuung

Im Rahmen der Betreuungsangebote werden die Kinder der Grundschule an Schultagen regelmäßig außerhalb des Schulunterrichts wie folgt betreut:

a) Frühbetreuung von Montag bis Freitag in der Zeit von 7:15 Uhr bis zum Unterrichtsbeginn, spätestens um 8:45 Uhr

b) Mittagsbetreuung nach Unterrichtsende ab 11:25 Uhr bzw. 12:15 Uhr bis 14:15 Uhr

c) Ganztagsbetreuung von Montag bis Donnerstag von 7:15 Uhr bis 16:15 Uhr und am Freitag von 7:15 bis 14:15 Uhr.

Bei Unterrichtsausfall während des regulären Unterrichts erfolgt die Betreuung durch Lehrkräfte der Grundschule

Ferienbetreuung

Während den Oster-, Pfingst- und Sommerferien - und in diesen Ferien nur dann, wenn auch der Kindergarten der Gemeinde Untermünkheim geöffnet ist - wird eine Ferienbetreuung an der Grundschule angeboten. Die Betreuungszeiten der Ferienbetreuung sind von Montag bis Donnerstag 7:15 Uhr bis 16:15 Uhr und Freitag von 7:15 Uhr bis 14:15 Uhr.

Die Betreuung findet im Nebengebäude der Grundschule (altes Schulhaus) statt.

Anmeldung

Die Aufnahme erfolgt im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten und für die Schul- und Hausaufgabenbetreuung erfolgt je Schulhalbjahr.

Die Aufnahme für die Ferienbetreuung erfolgt je Ferienwoche.


„Das Beste zum Spielen für ein Kind ist ein anderes Kind“ (Friedrich Fröbel)


Gebühr

Die Gebühren werden getrennt nach Früh-, Mittags- und Ganztagesbetreuung je Kind und je Monat entsprechende der Anzahl der gebuchten Tage pro Woche nach der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Schul- und Ferienbetreuung sowie das Mittagessen an der Grundschule Untermünkheim erhoben.

Die Gebühren werden monatlich zum Monatsanfang fällig.

Auf Antrag und unter Vorlage eines aktuellen Bescheides über Sozialleistungen können die Gebühren je Kind und Monat um 80% reduziert werden.

Alle Gebühren und Beträge werden per Lastschrift eingezogen.

Die Gebühr für eine einmalige (Not-)Betreuung beträgt 25 € pro Tag.

Die Gebühr für die Änderung des Betreuungsumfangs während eines Schulhalbjahres beträgt 25 € pro Änderung (vgl. § 5 Abs. 3).

Verpflegung während der Betreuung

Es wird die Möglichkeit angeboten, zwischen Schulschluss und Beginn der Mittagsbetreuung von Montag bis Freitag an einem gemeinsamen Mittagessen teilzunehmen. Die Kosten hierfür sind in den Betreuungsgebühren nicht enthalten und werden gesondert erhoben.

Weitere Informationen zur Schulbetreuung und die Gebühren können in der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Schul- und Ferienbetreuung sowie das Mittagessen an der Grundschule Untermünkheim unter Ortsrecht entnommen werden.

Die Anmeldung zum Mittagessen und zur Betreuung erfolgt in der Regel schriftlich und verbindlich an die Grundschule zum Schuljahresbeginn bzw. zum Beginn des zweiten Schulhalbjahrs. Die Betreuung wird jeweils für die Dauer eines Schulhalbjahres fest gebucht. Wird eine Änderung des Betreuungsumfangs während des Schulhalbjahrs erforderlich, wird eine Gebühr nach der jeweils gültigen Satzung je Änderung erhoben. Eine unterjährige Anmeldung ist möglich, wenn das Angebot erstmals in Anspruch genommen wird.

Die Anmeldung zur Ferienbetreuung erfolgt in der Regel schriftlich und verbindlich an die Schule.

Weitere Fragen

Gerne können Sie sich bei weiteren Fragen an das Betreuungsteam wenden:
Tel.: 015904389477
E-Mail: Schulbetreuung(@)untermuenkheim.de