Start der Kommunalen Wärmeplanung für den Konvoi Mainhardt, Michelfeld und Untermünkheim

Mit dem Beginn der Wärmeplanung haben die Gemeinden einen wichtigen Schritt in eine klimafreundliche Zukunft gemacht. Die Ergebnisse werden in den kommenden Monaten erarbeitet und in einem Abschlussbericht zusammengefasst. Im Rahmen der Planung sind zwei Bürgerinformationsveranstaltungen geplant; die erste Infoveranstaltung wird stattfinden, wenn erste Ergebnisse vorliegen; dies wird voraussichtlich Mitte 2025 der Fall sein. Der konkrete Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.

FAQs zum Thema kommunale Wärmeplanung:

Warum ist kommunale Wärmeplanung wichtig?

Die Wärmeplanung soll als wegweisendes Instrument auf der Grundlage der lokalen Gegebenheiten einen Weg aufzeigen, wie zukünftig Schritt für Schritt die Wärmeversorgung auf die Nutzung von Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme umgestellt werden könnte.

Wer ist an der kommunalen Wärmeplanung beteiligt?

Die kommunale Wärmeplanung wird von den Verwaltungen in Zusammenarbeit mit Fachplanern der Firma GEO DATA GmbH, Stadtwerken, Unternehmen und der Öffentlichkeit durchgeführt. Bürgerinnen und Bürger sind ebenfalls eingeladen, sich aktiv in den Prozess einzubringen.

Wie kann ich mich als Bürgerin oder Bürger beteiligen?

Sie können an Informationsveranstaltungen und Bürgerdialogen teilnehmen, Ihre Vorschläge einbringen und sich über Maßnahmen in Ihrer Umgebung informieren. Es ist uns wichtig, die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger in die Planung einzubeziehen.

Verpflichtet mich die Wärmeplanung zu etwas?

Nein, die kommunale Wärmeplanung verpflichtet Bürgerinnen und Bürger in der zu nichts. Sie dient in erster Linie als strategisches Instrument für die Kommune, um die Wärmeversorgung klimafreundlich und zukunftssicher zu gestalten und gibt fachlich fundierte Hinweise darauf, wo z.B. Nahwärmenetze wirtschaftlich erweitert oder neu gebaut werden können.

Die Wärmeplanung ist eine strategische Planung. Die Ergebnisse der Wärmeplanung sind rechtlich nicht verbindlich. Allerdings besteht auch kein Anspruch auf eine bestimmte Art der Wärmversorgung.

Wie hängt die KWP mit dem "Heizungsgesetz" (GEG) zusammen?

Das Gebäudeenergiegesetz (umgangssprachlich oft „Heizungsgesetz“) sieht vor, dass künftig nur noch Heizungen neu eingebaut werden, die zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des BMWSB und des BMWK.

Die Erstellung der KWP hat auf diese Regelungen zunächst keinen Einfluss, alle gesetzlichen Pflichten und Fristen gelten wie in jeder anderen Kommune auch. Es besteht jedoch die Möglichkeit, auf Basis der KWP Wärmenetz- und Wasserstoffgebiete auszuweisen und somit die Fristen vorzuziehen. Diese Entscheidung obliegt aber allein der Kommune und bedarf eines Gemeinderatsbeschlusses.

Wo kann man erfahren, in welchem potentiellen Versorgungsgebiet mein Haus liegt?

Sobald der Kommunale Wärmeplan fertiggestellt ist, wird er veröffentlicht und kann digital eingesehen werden.

Wann wird die KWP abgeschlossen sein?

Aktuell läuft die Bestandsanalyse; die Fertigstellung der KWP ist 2026 geplant; anschließend wird sie veröffentlicht.