Gemeindeverwaltungsverband Braunsbach-Untermünkheim
Die Gemeinden Braunsbach und Untermünkheim bilden seit dem Jahr 1974 den„Gemeindeverwaltungsverband Braunsbach-Untermünkheim“.
Zusätzlich zu den bisherigen Aufgaben wurde 2019 beschlossen, gemeinsam das „Interkommunale Gewerbegebiet Übrigshausen“ auszuweisen, zu erschließen und auch künftig die Anlagen in diesem Gebiet zu unterhalten.
Sitz des Verbandes ist in Braunsbach.
Die Einzelheiten der Zusammenarbeit sind in der Verbandssatzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Braunsbach-Untermünkheim geregelt.
Der Verband berät die Mitgliedsgemeinden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Bei Angelegenheiten, die andere Mitgliedsgemeinden berühren und eine gemeinsame Abstimmung erfordern, haben sich die Mitgliedsgemeinden der Beratung durch den Verband zu bedienen und er erledigt für die Mitgliedsgemeinden in deren Namen nach den Beschlüssen und Anordnungen der Gemeindeorgane (Erledigungsaufgaben):
Der Verband erfüllt an Stelle der Mitgliedsgemeinden in eigener Zuständigkeit die vorbereitende Bauleitplanung als gesetzliche Erfüllungsaufgabe.
Ferner nimmt er die ihm sonst noch durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes übertragenen Aufgaben wahr.
Die Organe des Verbandes sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsitzende.
Die Verbandsversammlung besteht aus den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden und 12 weiteren Vertretern, von denen 6 auf die Gemeinde Braunsbach und 6 auf die Gemeinde Untermünkheim entfallen.
Der Verband erschließt und vermarktet das Gebiet des IKG, siedelt dort Betriebe an und errichtet die dafür erforderlichen Einrichtungen, soweit hierfür nicht die Gemeinde Braunsbach oder die Gemeinde Untermünkheim in alleiniger Verantwortung zuständig sind.
Das Interkommunale Gewerbegebiet ist eine Fortsetzung des bestehenden Gewerbegebietes „Am Richtbach“ im Teilort Übrigshausen. Das Gebiet hat eine verkehrsgünstige Lage direkt an der B19, der Autobahn A6 und zum Kochertal.
Der Bebauungsplan trat am 24.04.2020 in Kraft, mit dem 1. Bauabschnitt wurde Mitte 2021 begonnen.
Die Verbandssatzung ist unter Ortsrecht einsehbar. Weitere Informationen zum IKG finden Sie bei unseren Gewerbeflächen.