Wasser

Die Gemeinde betreibt die Wasserversorgung als eine öffentliche Einrichtung zur Lieferung von Trinkwasser. Art und Umfang der Wasserversorgungsanlagen bestimmt die Gemeinde. Das Rechtsverhältnis zwischen der Gemeinde und dem Wasserabnehmer ist öffentlich-rechtlich.
Die Gemeinde erhebt für die Benutzung der von ihr betriebenen Wasserversorgungseinrichtung Grund- und Verbrauchsgebühren.

Die Wasserversorgung erzielt keine Gewinne. Die Bestimmungen hierzu sind in der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) geregelt.

Jeder Eigentümer eines im Gebiet der Gemeinde liegenden Grundstücks ist berechtigt, den Anschluss seines Grundstücks an die Wasserversorgungsanlage und die Belieferung mit Trinkwasser nach Maßgabe der Satzung zu verlangen. Das Anschluss- und Benutzungsrecht erstreckt sich nur auf solche Grundstücke, die durch eine Versorgungsleitung erschlossen werden. Die Grundstückseigentümer können nicht verlangen, dass eine neue Versorgungsleitung hergestellt oder eine bestehende Versorgungsleitung geändert wird.

Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Wasser verbraucht wird, sind verpflichtet, diese Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage anzuschließen, wenn sie an eine öffentliche Straße mit einer betriebsfertigen Versorgungsleitung grenzen oder ihnen unmittelbaren Zugang zu einer solchen Straße durch einen Privatweg zur Verfügung steht. Befinden sich auf einem Grundstück mehrere Gebäude zum dauernden Aufenthalt von Menschen, so ist jedes Gebäude anzuschließen.

Auf Grundstücken, die an die öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossen sind, haben die Wasserabnehmer ihren gesamten Wasserbedarf aus dieser zu decken. Ausgenommen hiervon ist die Nutzung von Niederschlagswasser für Zwecke der Gartenbewässerung.

Mitglied im Zweckverband Wasserversorgung Kochereckgruppe

Die Gemeinde Untermünkheim ist Mitglied im Zweckverband Wasserversorgung Kochereckgruppe.

Dieser Verband mit Sitz in Untermünkheim, dem auch die Gemeinden Braunsbach und Kupferzell angehören, bezieht sein Wasser vom Zweckverband Wasserversorgung Nordostwürttemberg.

Alle drei Gemeinden werden ausschließlich mit Wasser des Zweckverbandes versorgt.

Weitere Informationen zum Zweckverband Wasserversorgung Kochereckgruppe erhalten Sie hier.

Trinkwasseruntersuchungen

Zur Überwachung der bakteriologischen und physikalisch-chemischen Beschaffenheit des Wassers erfolgen die nach der Trinkwasserverordnung vorgeschriebenen Untersuchungen. Die Untersuchungsergebnisse haben bislang keinen Grund zu Beanstandungen gegeben. Die zulässigen Grenzwerte für chemische Stoffe werden in keinem Fall überschritten.

Der Härtegrad des Trinkwassers in der gesamten Gemeinde liegt bei 13,5 ° dH. Dies entspricht dem Härtebereich 2.

Qualität des zur Verfügung gestellten Wassers

Die Wasserversorgungsunternehmen sind nach § 21 der TrinkwV 2001 verpflichtet die Verbraucher über die Qualität des zur Verfügung gestellten Wassers zu informieren. Das vom Zweckverband Wasserversorgung Kochereckgruppe und der Gemeinde an den Verbraucher abgegebene Trinkwasser entspricht den Vorschriften der Trinkwasserverordnung.

Die Jahresmittelwerte der beprobten Parameter finden Sie auf der Seite der NOW.
Für die Gemeinde Untermünkheim gelten die Daten des Mischwassers HB Schwäbisch Hall.

Zur Auswertung gelangen Sie über den nachstehenden Link:

https://www.now-wasser.de/wasserqualitaet.html

Bei Problemen mit der Wasserversorgung...

...wenden Sie sich bitte an die Leitstelle der NOW in Crailsheim Tel. 07951 481-11

Weitere Informationen zum Wasser erhalten Sie in der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) unter Ortsrecht und unter Steuern & Gebühren.