Wahlen

Nur wer wählt, bestimmt mit, wer auf der bundes-, landes- und kommunaler Ebene die Bevölkerung repräsentiert und regiert.

Das Wahlrecht ist ein Grundgesetz. Artikel 20 Absatz 2 besagt:

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat (Artikel 20 Abs. 1 GG). Jeder freiheitlich-demokratische Rechtsstaat ist dadurch geprägt, dass er eine vom Volk gewählte Vertretung hat. In regelmäßig wiederkehrenden Wahlen zu den Parlamenten findet die Meinungs- und Willensbildung der Wahlberechtigten ihren nachhaltigen Ausdruck.

Wahlgrundsätze:

  • allgemein: jeder der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (bei den Kommunalwahlen und den Europawahlen ebenfalls EU-Bürger:innen) und das 16. Lebensjahr vollendet hat (Ausnahme: Bundestagswahl, 18 Jahre) darf grundsätzlich wählen;
  • unmittelbar: ohne die Zwischenschaltung von Wahlmännern;
  • frei: es darf auf die Wähler kein Druck ausgeübt werden;
  • gleich: jeder Stimme kommt das gleiches Gewicht zu;
  • geheim: niemand darf wissen, wer wie gewählt hat.

Übersicht der Wahlen, Legislaturperioden und nächste Wahltermine:

Wahl des Europäischen Parlaments (Europawahlen)

fünf Jahre

2024

Wahl des Deutschen Bundestags (Bundestagswahlen)

vier Jahre

2025

Wahl des Landtags von Baden-Württemberg (Landtagswahlen)

fünf Jahre

2026

Kommunalwahlen:

 

 

Wahl des Kreistags (Kreistagswahl)

fünf Jahre

2024

Wahl des Gemeinderats (Gemeinderatswahl)

fünf Jahre

2024

Wahl des Bürgermeisters (Bürgermeisterwahl)

acht Jahre

2028