Friedhöfe
Die Geschichte des Friedhofs beginnt in der Steinzeit. Schon damals war die Beerdigung und Bestattung der Verstorbenen ein fester Bestandteil der Gemeinschaftskultur. Die Sesshaftigkeit der Menschen führte dazu, dass auch Orte entstanden, die für die Beisetzung Verstorbener vorgesehen waren.
In vielen Religionen ist der Friedhof ein heiliger Ort. Im Christentum wird er traditionell vom zuständigen Geistlichen geweiht. Diese kultische Bedeutung des Friedhofs hat eine Vielzahl an Tabus, moralischen Pflichten und Gesetzen hervorgebracht.
Zu jeder Kirchengemeinde in Deutschland gehört seit jeher auch ein Friedhof. Sie sind damit wohnungsnahe Orte der Trauer und Abschiednahme von Verstorbenen, Orte der Kontemplation und Zwiesprache mit den Toten und vorangegangenen Generationen.
In der Gesamtgemeinde Untermünkheim gibt es einen Friedhof in Untermünkheim, einen in Enslingen und einen in Übrigshausen.
Der Teilort Brachbach gehört zum Kirchenbezirk Eschental, deshalb werden Verstorbene aus Brachbach in Eschental bestattet.
Nachfolgend finden Sie alles Wissenswerte zu den gemeindlichen Friedhöfen:
Alle drei Friedhöfe der Gemeinde Untermünkheim verfügen über eine Leichen- bzw. Aussegnungshalle. Eine Kühlmöglichkeit steht jedoch nur in der Leichenhalle des Friedhofs Untermünkheim zur Verfügung.
Beisetzung finden auf allen Friedhöfen der Gesamtgemeinde Untermünkheim von Montag bis Freitag statt. An Wochenenden und Feiertagen werden keine Bestattungen vorgenommen.
Erd- oder Feuerbestattung? Reihen- oder Wahlgrab?
Grundsätzlich muss zunächst entschieden werden, ob eine Erd- oder Feuerbestattung mit entsprechender Sarg- oder Urnenbeisetzung gewünscht ist.
Danach folgt die Auswahl der Grabart. Hier wird noch einmal unterschieden zwischen Reihen- und Wahlgräbern.
Reihengräber werden immer nur für eine Person und in zeitlicher Reihenfolge der Beisetzungen auf dem Friedhof vergeben. Für Reihengräber gilt eine Ruhezeit von 20 Jahren ohne die Möglichkeit der Verlängerung.
In Wahlgräbern können eine oder mehrere Personen beigesetzt bzw. Urnen zugebettet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Grabnutzungsrechte nach Ablauf der Nutzungszeit, die für Wahlgräber 25 Jahren beträgt, zu verlängern.
Wer zum Gedenken an die Verstorbenen Blumen oder Kerzen an einer Grabstätte ablegen möchte, sollte dies unbedingt bei der Auswahl einer Grabstätte bedenken. Das Ablegen von Grabschmuck ist nicht überall möglich (z. B. Urnenwand). Die Pflege von anonymen Grabstätten, Rasenreihengräbern sowie den Urnenwänden obliegt der Friedhofsverwaltung.
Für das Aufstellen eines Grabmals oder sonstiger baulicher Anlagen benötigen Sie die vorherige Genehmigung der Friedhofsverwaltung.
Folgende Bestattungsformen sind aktuell auf unseren Friedhöfen möglich:
Untermünkheim
Erdbestattung in Reihen-, Wahl- und Rasenreihengräbern
Urnenbestattungen in Reihen- und Wahlgräbern in der Erde oder der Urnenwand
Enslingen
Erdbestattung in Reihen-, Wahl- und Rasenreihengräbern
Urnenbestattungen in Reihen- und Wahlgräbern in der Erde oder der Urnenwand
Übrigshausen
Erdbestattung in Reihen-, Wahl- und Rasenreihengräbern
Urnenbestattungen in Reihen- und Wahlgräbern in der Erde oder der Urnenwand
Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Frick von der Verwaltung zur Verfügung:
Rathaus Untermünkheim
Hohenloher Straße 33
74547 Untermünkheim
Tel.: 0791/97087-17
Mail: ulrike.frick(@)untermuenkheim.de
Im Trauerfall stehen im seelsorgerischen Bereich zur Verfügung:
Evangelische Kirche
Pfarrer Engelhart, Tel.: 0791/6805
Pfarrer Kammer, Tel.: 07906/4279968
Katholische Kirche
Pfarrer Hertlein, Tel.: 0791/6275
Süddeutsche Gemeinde
Pastor (derzeit vakant), Tel.: 0791/6626 (Gemeindehaus für Notfälle)
Neuapostolische Kirche
Ansprechpartner Herr H. Sommer, Tel.: 0172/6320687