Zweckverband Wasserversorgung Kochereckgruppe

Die Gemeinden Braunsbach, Untermünkheim (beide Landkreis Schwäbisch Hall) und die Gemeinde Kupferzell (Hohenlohekreis) bilden unter dem Namen Wasserversorgung Kochereckgruppe einen Zweckverband im Sinne des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) für Baden-Württemberg.

Sitz des Zweckverbandes ist in Untermünkheim. Die Zusammenarbeit, die Aufgaben und Weiteres sind in der Verbandssatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung Kochereckgruppe geregelt.

Der Zweckverband hat folgende Aufgaben:

  • Lieferung von Trinkwasser und die Bereitstellung von Löschwasser für seine Verbandsmitglieder. Soweit vom Zweckverband nicht ausreichend Löschwasser aus dem Trinkwassernetz zur Verfügung gestellt werden kann, sind für die zusätzliche Löschwasserversorgung (z. B. Feuerlöschteiche oder Feuerlöschbehälter) die jeweiligen Gemeinden zuständig.
  • Technische Betriebsführung und Betreuung der verbandseigenen Anlagen
  • Technische Betriebsführung und Betreuung der Ortsnetze und Anschlussleitungen, soweit dies von den Verbandsgemeinden beauftragt wurde.
    Bei Anlagen, die nicht auf den Verband übergegangen sind, wird der Verband im Auftrag der jeweiligen Mitgliedsgemeinde tätig.

Zur Aufgabenerfüllung kann er Mitglied anderer Zweckverbände werden. Daneben kann der Zweckverband zur Erfüllung seiner Aufgaben Versorgungsanlagen von den Verbandsmitgliedern pachten oder zum Restbuchwert übernehmen. Der Zweckverband erstrebt keinen Gewinn. Die Verbandsmitglieder sind verpflichtet, den Zweckverband bei der Durchführung seiner Aufgaben zu unterstützen.

Den einzelnen Verbandsmitgliedern stehen folgende Wasserbezugsmengen zu:

1.

Gemeinde Braunsbach

8,08 l/s

(22,24 %)

2.

Gemeinde Kupferzell

18,25 l/s

(50,23 %)

3.

Gemeinde Untermünkheim

10,00 l/s

(27,53 %)

Die Organe des Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung, der Verwaltungsrat und der Verbandsvorsitzende.

Die Verbandsversammlung besteht aus den gesetzlichen Vertretern der Verbandsmitglieder und folgenden weiteren Vertretern:

a) Gemeinde Braunsbach
2 Vertreter (+ gesetzlicher Vertreter = 3 Vertreter)
b) Gemeinde Kupferzell
4 Vertreter (+ gesetzlichem Vertreter = 5 Vertreter)
c) Gemeinde Untermünkheim
2 Vertreter (+ gesetzlichem Vertreter = 3 Vertreter)

Betriebskostenumlage

Die vom jeweiligen Wasserverbrauch unabhängigen Kosten, also insbesondere der Zinsaufwand und der Abschreibungsaufwand aus den Anlagen, die Festkostenumlage an den Zweckverband Wasserversorgung Nordostwürttemberg (sowohl der verbandseigenen Bezugsrechte als auch der an den Zweckverband durch seine Verbandsmitglieder zur Nutzung überlassenen Bezugsrechte) und die Personal- und Verwaltungskosten werden auf die Verbandsmitglieder entsprechend ihrer Beteiligungsquote (§ 4 Abs. 1) umgelegt. Gleiches gilt für Steuern, die auf das Vermögen gelegt werden.

Die Kosten des Wasserbezugs, der Wasserförderung, der sonstigen Betriebskosten und etwaige vom Betriebsergebnis abhängigen Steuern werden auf die Verbandsmitglieder nach der bezogenen Wassermenge umgelegt. Der Wasserverbrauch wird durch Wasserzähler festgelegt.

Investitionskostenumlage

Die Kosten der Anschaffung, Erweiterung oder Änderung der Betriebsanlagen (Anlagevermögen), sowie die Kosten der betriebsnotwendigen Vorratshaltung (Umlaufvermögen) werden vom Verband, soweit Investitionsumlagen der Verbandsmitglieder und die Zuschüsse des Staates nicht ausreichen, durch Fremdmittel finanziert.

Zur Finanzierung von Erweiterungen, Erneuerungen und zur Aufbringung des planmäßigen Bedarfs zur Tilgung von Verbandsschulden können besondere Einlagen nach dem Schlüssel der Beteiligungsquote (§ 4 Abs. 1) erhoben werden, soweit die jährlichen Abschreibungsmittel hierzu nicht ausreichen.

Das gleiche gilt für die Bildung entsprechender Rücklagen.

Die Verbandssatzung ist unter Ortsrecht einsehbar. Weitere Informationen zum Wasser stehen Ihnen unter Infrastruktur (bitte Link einfügen) und unter Steuern & Gebühren zur Verfügung.