Abwasser

Die Gemeinde Untermünkheim betreibt die Beseitigung des in ihrem Gebiet angefallenen Abwassers als eine öffentliche Einrichtung. Voraussetzung für die Beseitigung ist, dass das Abwasser über eine Grundstücksentwässerungsanlage in die öffentliche Abwasseranlage gelangt oder zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht (angeliefert) wird.

Die Gemeinde erhebt für die Benutzung der von ihr betriebenen Entwässerungseinrichtungen Abwassergebühren. Die Bestimmungen hierzu sind in der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) geregelt.

Auszug aus den Begriffsbestimmungen der Satzung:

Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten.

Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Abwasser anfällt, sind nach näherer Bestimmung dieser Satzung berechtigt und verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen, diese zu benutzen und das gesamte auf den Grundstücken anfallende Abwasser der Gemeinde im Rahmen des § 46 WG zu überlassen. In gesonderten Fällen besteht die Möglichkeit auf eine Befreiung nach § 5 der Satzung.

Sammelkläranlage in Enslingen

Die Abwässer der Orte Obermünkheim, Untermünkheim, Haagen, Enslingen und Übrigshausen werden der Sammelkläranlage in Enslingen zur mechanisch-biologischen Reinigung zugeführt.

Außerdem werden dieser Anlage auch die Abwässer der Teilorte Suhlburg, Wittighausen, Steigenhaus, Eichelhof, Gaisdorf und Schönenberg zur Reinigung zugeleitet.

Die Abwässer des Teilortes Brachbach werden in einer eigenständigen Anlage biologisch behandelt, während die Abwässer des Teilortes Kupfer der Sammelkläranlage Kupferzell-Süd zur Reinigung zugeleitet werden.

Bei Störungen im Abwasserbereich...

...wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Untermünkheim, Telefon: 0791 97087-0,

oder an unsere Klärwärter

  • Herrn Kubisek
    Mobil: 0177 2316578
  • Herrn Monecke
    Mobil: 0157 76299053

Weitere Informationen zum Abwasser erhalten Sie in der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) unter Ortsrecht und unter Steuern & Gebühren.