Jugendförderung

Zur Förderung der aktiven Jugendarbeit von Vereinen und sonstigen Gruppen in der Gemeinde wurde zum 01.01.2007 die Jugendförderrichtlinie beschlossen.

Gefördert werden Vereine, deren Vereinssitz sich in Untermünkheim befindet. Eine sonstige Gruppe muss nachweisen, dass sie überwiegend in der Gemeinde Untermünkheim tätig ist und die zu fördernden Gruppenmitglieder zu mindestens 75 % aus Untermünkheim sind.

Eine Förderung wird nur auf Antrag ausbezahlt, es besteht kein Rechtsanspruch.

Die geförderten Vereine erhalten einen Sockelbetrag in Höhe von jährlich 10 € pro Jugendlichem der seinen Wohnsitz in der Gemeinde Untermünkheim hat, nach Maßgabe dieser Richtlinie.

Soweit die Förderung mitgliederbezogen ist, muss ein Antrag mit Angaben über die Zahl der im Verein organisierten Jugendlichen eingereicht werden, dem als Nachweis die Statistik des Vorjahres (Stand 31.12.) beiliegt. Anträge sind bis spätestens 01.10. des laufenden Jahres zu stellen.

Anträge für nicht mitgliederbezogene Förderungen sind zur Prüfung, Bewilligung und haushaltsrechtlichen Planung ebenfalls bis 01.10. des laufenden Jahres einzureichen.

Die Förderungen sind im Einzelnen für

A. Jugendförderung in sporttreibenden Vereinen
B. Jugendförderung in kulturellen Vereinen
C. Jugendförderung in anderen Vereinen und Gruppierungen
D. Zuschüsse für Jugendfreizeiten

Weitere Informationen zur Jugendförderung können der Jugendförderrichtlinie unter Ortsrecht entnommen werden.