Vereinsförderung

Vereine und Organisationen haben eine hohe gesellschaftliche, soziale und kulturelle Bedeutung für das Gemeinwesen einer Gemeinde.

Die Gemeinde Untermünkheim sieht es als öffentliche Aufgabe an, die Vereinsarbeit wie auch die Vielfalt der Vereine und Organisationen zu fördern und tut dies als freiwillige Leistung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Gefördert werden nur Vereine und Organisationen, die ihren Sitz in der Gemeinde Untermünkheim haben. Die Haupttätigkeit muss sich auf das Gemeindegebiet erstrecken. Ausnahmen sind möglich.

Die förderfähigen Sport-, Musik-, Gesangs- und sonstigen Vereine und Organisationen sind in der Anlage 1 der Richtlinie zur Vereinsförderung erfasst und erhalten einen jährlichen Zuschuss in Form eines Grundbetrags.

Weiter können die Vereine und Organisationen auch Zuschüsse für Investitionen, Baumaßnahmen und Sonstiges erhalten. Hierbei müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden.

Die Anträge müssen bis zum 30.11. des Vorjahrs eingereicht werden.

Zur Beantragung der Vereinsförderung wurde in Anlage 2 der Richtlinie ein Antragsformular aufgenommen, dieses ist anzuwenden und steht bei den Formularen der Gemeinde Untermünkheim zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Vereinsförderung können der Richtlinie zur Vereinsförderung unter Ortsrecht entnommen werden.