Wohnbauförderung für Familien zum Erwerb von gemeindlichen Bauplätzen

Die Gemeinde Untermünkheim fördert den Erwerb und Bau von neuen Eigenheimen von Familien auf gemeindlichen Bauplätzen nach den Bestimmungen der Wohnbauförderrichtlinie für Familien zum Erwerb von Gemeindebauplätzen.
Ziel dieser Förderung ist es, Familien die Schaffung von Wohneigentum zu erleichtern.

Die Förderung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Die Förderung richtet sich nach einer Kinderkomponente. Pro Kind wird jeweils ein Betrag von 2.000 Euro gewährt.

Damit werden neu geschaffene Eigenheime auf Bauplätzen, die von der Gemeinde Untermünkheim an den Bauherren oder an einen Bauträger ab dem 01.01.2013 verkauft werden, gefördert. Die Bauplätze müssen von den Bauherren / Käufer mindestens zehn Jahre selbst bewohnt werden und die Grundrisse der Eigenheime familiengerecht sein.

Der Zuschussantrag zur gemeindlichen Förderung kann erst nach Bezug des Hauses gestellt werden.

Antragsberechtigt sind Ehepaare, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende, in deren Haushalt jeweils mindestens ein Kind lebt.

Folgende Kinder werden, wenn sie im Haushalt wohnen, bei der Antragstellung berücksichtigt:

  • wenn sie jünger als 16 Jahre sind.
  • wenn sie älter als 16 Jahre sind, aber aufgrund einer Behinderung auf Dauer nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können.
  • wenn sie innerhalb von drei Jahren nach der notariellen Beurkundung des Grundstückskaufvertrages geboren werden.

Antragsteller, die

  • bereits über ausreichendes, familiengerechtes Wohneigentum verfügen bzw.
  • bereits einen Zuschuss dieser Art erhalten haben

können nicht berücksichtigt werden.

Ausreichend, familiengerechtes Wohneigentum wird entsprechend der Definition für eine Wohneigentum-Basisförderung der L-Bank (Staatsbank Baden-Württemberg) wie folgt festgesetzt: Als ausreichend und familiengerecht gilt regelmäßig eine Wohnfläche von 90 m² für einen 4-Personen-Haushalt. Bei mehr als 4 Personen erhöht sich die Wohnfläche um 10 m² pro Personen, bei weniger Personen verringert sie sich um 10 m² pro Person

Der Antrag auf Zuschuss muss gemäß der Richtlinie spätestens drei Jahre nach Beurkundung des Grundstückskaufvertrages bei der Gemeinde eingegangen sein.

Zur Beantragung ist das Antragsformular zu verwenden, welches bei den Formularen der Gemeinde Untermünkheim zur Verfügung steht.

Weitere Informationen zur Wohnbauförderung können der Wohnbauförderrichtlinie fürFamilien zum Erwerb von Gemeindebauplätzen unter Ortsrecht entnommen werden.